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Förderung

KfW 300 — Wohneigentum für Familien

Bis 270.000 Euro ab 0,29 Prozent Sollzins für Familien im Neubau. Einkommensgrenzen, technische Bedingungen und der Ablauf Schritt für Schritt.

Zuletzt geprüft am 9. August 2026Geprüft von , IHK-geprüfte Sachkunde Immobiliardarlehensvermittlung Lesezeit rund 7 Minuten

KfW 300 ist das Neubauprogramm für Familien. Es kombiniert eine Einkommensgrenze mit einem anspruchsvollen energetischen Standard — und zahlt dafür einen Zinssatz, gegen den kein Bankangebot ankommt.

Wer gefördert wird

Stand August 2026
Kinder unter 18Einkommensgrenze (zvE)Max. KreditMit QNG-Siegel
190.000 €170.000 €220.000 €
2100.000 €170.000 €220.000 €
3110.000 €200.000 €250.000 €
4120.000 €200.000 €250.000 €
5 und mehr130.000 € (+10.000 € je weiterem Kind)220.000 €270.000 €
Die Einkommensgrenze wird oft falsch verstandenMaßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen als Durchschnitt der letzten beiden Steuerjahre — nicht das Brutto und nicht das Netto. Der Wert steht im Steuerbescheid unter „zu versteuerndes Einkommen“. Bei zwei Kindern und 100.000 Euro Grenze entspricht das je nach Konstellation einem Bruttohaushaltseinkommen von deutlich über 130.000 Euro. Viele halten sich zu Unrecht für nicht förderfähig.

Konditionen

Stand August 2026 — die KfW passt die Konditionen laufend an
KreditlaufzeitZinsbindungSollzinsEffektivzinsTilgungsfreie Anlaufjahre
4–10 Jahre10 Jahre0,29 %0,29 %1–2
11–25 Jahre10 Jahre1,41 %1,42 %1–3
11–25 Jahre20 Jahre2,72 %2,75 %1–3
26–35 Jahre10 Jahre1,58 %1,59 %1–5
26–35 Jahre20 Jahre3,17 %3,22 %1–5

Seit dem 1. März 2024 ist die Zinsbindung wahlweise auf 10 oder 20 Jahre wählbar. Die 20-jährige Variante kostet deutlich mehr, nimmt aber das Anschlussrisiko für den Förderanteil vollständig heraus.

Technische und persönliche Bedingungen

  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt mit Kindergeldbezug bei Antragstellung
  • Kein weiteres Wohneigentum im Besitz der Familie
  • Selbstnutzung für mindestens fünf Jahre
  • Neubau oder Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach Fertigstellung
  • Effizienzhaus-40-Standard nach GEG
  • Heizung ohne fossile Energieträger und ohne Biomasse — praktisch bedeutet das Wärmepumpe, Fernwärme oder Direktstrom mit erneuerbarem Anteil
  • Nachweis niedriger Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen
  • Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste zwingend eingebunden

Ablauf in sechs Schritten

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen (dena-Liste prüfen)
  2. „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Experten erstellen lassen
  3. Finanzierungsinstitut wählen, das KfW-Mittel durchleitet — nicht jedes tut das
  4. Kreditantrag über dieses Institut stellen, vor Vorhabensbeginn
  5. Nach Zusage: Bauvorhaben beginnen
  6. Nach Fertigstellung: „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einreichen
Schritt 3 ist der, an dem es in der Praxis hakt. Nicht jede Bank leitet KfW-Mittel durch, und nicht jede tut es zu vergleichbaren Bedingungen. Das ist einer der Gründe, warum wir im Lotsen die Förderfähigkeit früh prüfen — sie schränkt den Anbieterkreis zusätzlich ein.

Häufige Fragen

Was ist, wenn das Kind während der Bauzeit volljährig wird?

Unschädlich. Maßgeblich ist die Situation bei Antragstellung.

Können wir KfW 300 und KfW 297 kombinieren?

Nein, beide fördern denselben Neubau. KfW 300 ist für Familien innerhalb der Einkommensgrenze die klar bessere Wahl; KfW 297/298 ist das Programm für alle anderen.

Zählt Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen?

Nein — Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Für die Förderfähigkeit zählt allein das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid.

MH
Max Hasenohr
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Alle Rechnungen sind unverbindliche Modellwerte und kein Angebot eines Kreditinstituts. Die Zinssätze werden täglich aus der Zinsstruktur der Deutschen Bundesbank abgeleitet und um marktübliche Risikoaufschläge nach Finanzierungsanteil, Beschäftigungsart und Zinsbindung ergänzt; die Grunderwerbsteuer folgt den Landessätzen 2026, die Förderkonditionen den Programmrichtlinien der KfW und der Landesförderinstitute. Ein verbindliches Angebot kann allein ein Darlehensgeber nach Prüfung von Objekt, Einkommensunterlagen und Bonität erstellen. Hypolotse vermittelt keine Finanzierungen, erbringt keine Beratung im Sinne des § 511 BGB und gibt keine Daten an Dritte weiter. Stand der Zinsdaten: 9. August 2026.