Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Januar 2014. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 €. Die Steuer wird wenige Wochen nach dem Notartermin fällig und muss aus Eigenkapital bezahlt werden — Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Für Wohneigentum fördert das Land über die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Geprüft am 10. August 2026 · Quellen am Seitenende
Zwei Zahlenwerke entscheiden in Schleswig-Holstein über die echten Kaufkosten: die Grunderwerbsteuer von 6,5 % und die Programme der Landesförderung über die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Beide stehen hier mit konkreten Beträgen, Stand 10. August 2026.
Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein: 6,5 %
Der Satz gilt seit 1. Januar 2014. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 € — fällig wenige Wochen nach dem Notartermin, und von keiner Bank finanzierbar: Die Steuer gehört zu den Nebenkosten, die aus Eigenkapital bezahlt werden.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5 %) | Notar & Grundbuch (2,0 %) | Nebenkosten ohne Makler |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 19.500 € | 6.000 € | 25.500 € |
| 400.000 € | 26.000 € | 8.000 € | 34.000 € |
| 500.000 € | 32.500 € | 10.000 € | 42.500 € |
Mit 6,5 % liegt Schleswig-Holstein im Ländervergleich in den Spitzenwert (Spanne: 3,5 % in Bayern bis 6,5 %). Gegenüber Bayern zahlst du bei 400.000 € Kaufpreis 12.000 € mehr — Geld, das direkt dein Eigenkapital mindert. Alle Sätze im Vergleich zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Wohneigentums-Förderung in Schleswig-Holstein
Zuständig ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
| Programm | Für wen | Was konkret | Stand |
|---|---|---|---|
| Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen | Haushalte mit mind. einem Kind und/oder schwerbehindertem Angehörigen innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung | Zinsloses Darlehen (0,00 % Sollzins): Grundförderung bis 100.000 €, Zusatzdarlehen bis 50.000 € (bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte) und bis 15.000 € (Zukunftsfähigkeit der Immobilie); 20 Jahre Zinsbindung, Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. | 08/2026 |
| IB.SH Immo Eigentum | Selbstnutzer in SH ohne Einkommensgrenzen (keine Ferien- oder Zweitwohnungen) | Darlehen 15.000–200.000 €; Sollzins ~4,20 % bei 10 Jahren (eff. ~4,33 %) bzw. ~4,51 % bei 15 Jahren (eff. ~4,65 %); Eigenkapital mind. 7,5 % | 14.07.2026 |
Antragsweg und Einordnung
Beide Programme laufen direkt über die IB.SH — per Online-Tool „IB.SH Finanz@ss“ oder über die Finanzierungsberatung (0431 9905-4500). Kein Hausbankprinzip.
Für Familien in den Einkommensgrenzen ist das 0,00-%-Darlehen der stärkste Hebel gegen den hohen Steuersatz: 100.000 € zinsfrei über 20 Jahre sparen bei 4 % Vergleichszins mehr, als die Grunderwerbsteuer auf ein typisches Einfamilienhaus kostet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein 2026?
6,5 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Januar 2014. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 26.000 €. Hinzu kommen rund 2,0 % für Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls die Maklerprovision.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer senken?
Legal und praxisrelevant: bewegliches Zubehör (Einbauküche, Sauna, Markisen) im Kaufvertrag separat ausweisen — darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei 15.000 € Zubehörwert sparst du in Schleswig-Holstein 975 €. Die Beträge müssen realistisch und belegbar sein; unser Lotse weist im Ergebnis automatisch darauf hin, wenn es sich in deinem Fall lohnt.
6,5 % Steuer und teures Bauland — lohnt SH überhaupt noch?
Die Steuer ist mit 26.000 € auf 400.000 € real schmerzhaft. Aber die Rechnung dreht sich für Familien in den Einkommensgrenzen: Das zinslose IB.SH-Darlehen spart gegenüber 4 % Marktzins rund 1.900 € Zinsen pro Jahr auf volle 100.000 € — über die 20-jährige Bindung deutlich mehr als die Steuerlast. Entscheidend ist, die Förderung vor dem Kauf zu sichern.
Quellen
Alle Angaben recherchiert am 10. August 2026 aus offiziellen Quellen. Förderkonditionen ändern sich laufend — vor einer Entscheidung beim Förderinstitut verifizieren.